Wie funktioniert die Berechnung?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem Einkommen. Die Berechnung berücksichtigt drei Faktoren: Haushaltsgröße, anrechenbares Einkommen und zuschussfähige Miete (begrenzt durch die Mietstufe). Seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 erhalten deutlich mehr Haushalte Wohngeld. Wer kein Wohngeld erhält, weil das Einkommen zu niedrig ist, hat möglicherweise Anspruch auf Bürgergeld, das auch die Mietkosten abdeckt.
Mietstufen in Deutschland
Jede Gemeinde in Deutschland ist einer von sieben Mietstufen zugeordnet. Stufe I gilt für Gebiete mit niedrigem Mietniveau, Stufe VII für Städte wie München, Frankfurt oder Stuttgart. Die Mietstufe bestimmt, wie viel Miete maximal beim Wohngeld berücksichtigt wird. Ihre Mietstufe finden Sie auf der Website Ihrer Gemeinde oder Wohngeldstelle.
Anerkannte Miete: 450 € (unter Maximum)
Geschätztes Wohngeld: ca. 210 €/Monat
Wohngeld-Plus-Reform
Seit Januar 2023 wurde das Wohngeld durch die Reform deutlich erhöht. Die Anzahl der Berechtigten hat sich auf ca. 2 Millionen Haushalte verdreifacht. Neu hinzugekommen sind eine dauerhafte Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente für energieeffizientes Wohnen.
Wohngeld vs. Bürgergeld
Wohngeld und Bürgergeld schließen sich gegenseitig aus. Wohngeld richtet sich an Erwerbstätige oder Rentner mit geringem Einkommen. Bürgergeld an Arbeitsuchende ohne ausreichendes Einkommen. In vielen Fällen ist Wohngeld plus ggf. Kinderzuschlag finanziell günstiger als Bürgergeld. Um das Nettoeinkommen genau zu kennen, das für die Wohngeld-Berechnung relevant ist, hilft der Gehaltsrechner. Familien mit Kindern sollten auch den möglichen Anspruch auf Elterngeld prüfen.
Anrechenbares Einkommen: ca. 1.920 €
Anerkannte Miete: 750 € (unter Maximum Stufe V)
Geschätztes Wohngeld: ca. 420 €/Monat
Wohngeld beantragen: Schritt für Schritt
Wohngeld wird bei der Wohngeldstelle der Gemeinde oder Stadt beantragt. In Großstädten ist das oft das Bezirksamt, in kleineren Gemeinden das Rathaus oder die Kreisverwaltung. Benötigte Unterlagen: Personalausweis, Mietvertrag mit Angabe der Warmmiete, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, Rentenbescheid, BAföG-Bescheid), Nachweis über Krankenversicherung und ggf. Schwerbehindertenausweis. Der Antrag kann schriftlich oder in vielen Gemeinden auch online eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Gemeinde 3–8 Wochen. Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend — daher lohnt sich eine frühzeitige Antragstellung.
Häufig gestellte Fragen
- Wohngeld erhalten Mieter und Eigentümer mit geringem Einkommen, die keine Transferleistungen (Bürgergeld, BAföG mit Wohnzuschlag) beziehen. Entscheidend sind Haushaltsgröße, Einkommen und Miethöhe.
- Die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Einkommen, Miete und Mietstufe ab. Seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 erhalten Berechtigte im Schnitt 370 € pro Monat.
- Die Mietstufe (I–VII) richtet sich nach dem Mietenniveau der Gemeinde. Stufe I sind günstige ländliche Gebiete, Stufe VII teure Großstädte wie München.
- Wohngeld wird für 12 Monate bewilligt. Danach muss ein Weiterleistungsantrag gestellt werden. Ein Folgeantrag sollte 2 Monate vor Ablauf eingereicht werden.
- Nein. Wer Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG mit Wohnzuschlag bezieht, ist vom Wohngeld ausgeschlossen, da die Unterkunftskosten dort bereits berücksichtigt werden.