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Stundenlohn berechnen — so funktioniert es

Um Ihren Stundenlohn zu ermitteln, teilen Sie Ihr monatliches Bruttogehalt durch die Anzahl der Arbeitsstunden pro Monat. Die durchschnittliche Monatsstundenzahl ergibt sich aus den wöchentlichen Arbeitsstunden multipliziert mit dem Faktor 4,33 (52 Wochen geteilt durch 12 Monate).

Beispiel: Monatsgehalt zu Stundenlohn
Monatsgehalt: 3.500 € brutto
Wochenstunden: 40 h
Monatsstunden: 40 × 4,33 = 173,20 h
Stundenlohn: 3.500 € ÷ 173,20 h = 20,21 €/h

Stundenlohn in Monatsgehalt umrechnen

Der umgekehrte Weg ist genauso einfach: Multiplizieren Sie Ihren Stundenlohn mit den wöchentlichen Arbeitsstunden und dem Faktor 4,33, um das monatliche Bruttogehalt zu erhalten.

Beispiel: Stundenlohn zu Monatsgehalt
Stundenlohn: 25,00 €/h
Wochenstunden: 40 h
Monatsgehalt: 25,00 × 40 × 4,33 = 4.330,00 € brutto

Warum 4,33 Wochen pro Monat?

Viele Menschen rechnen mit 4 Wochen pro Monat, was jedoch ungenau ist. Ein Jahr hat 365 Tage bzw. 52,14 Wochen. Geteilt durch 12 Monate ergibt das durchschnittlich 4,33 Wochen pro Monat. Dieser Faktor sorgt für eine korrekte Umrechnung, die Monate mit 28, 30 und 31 Tagen korrekt mittelt.

Mindestlohn in Deutschland

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit Januar 2025 12,82 € brutto pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das einem Monatslohn von etwa 2.220 € brutto. Ausnahmen gelten für bestimmte Praktikanten, Minderjährige ohne Berufsabschluss und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung.

Beispiel: Teilzeit — 30 Stunden pro Woche
Monatsgehalt: 2.400 € brutto
Monatsstunden: 30 × 4,33 = 129,90 h
Stundenlohn: 2.400 € ÷ 129,90 h = 18,48 €/h

Stundenlohn für Selbstständige

Selbstständige und Freelancer müssen beim Stundenlohn anders rechnen als Angestellte: Sie tragen Sozialversicherungsbeiträge allein, müssen Mehrwertsteuer ausweisen und haben keinen bezahlten Urlaub. Als Faustregel gilt: Der Freelancer-Stundensatz sollte mindestens das 1,5-Fache des Angestellten-Stundenlohns betragen. Nutzen Sie den Arbeitstage-Rechner, um die tatsächlich verfügbaren Arbeitstage pro Jahr zu ermitteln — abzüglich Urlaub und Feiertage kommen die meisten auf 220–230 Tage.

Brutto vs. Netto — was bleibt übrig?

Der hier berechnete Stundenlohn bezieht sich auf den gleichen Typ wie Ihre Eingabe (brutto oder netto). Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) abgezogen. Für eine detaillierte Netto-Berechnung nutzen Sie unseren Gehaltsrechner. Bei einem Brutto-Stundenlohn von 20 € und Steuerklasse 1 bleiben netto etwa 13–14 € übrig — das sind rund 30–35 % Abzüge.

Häufig gestellte Fragen