Wie funktioniert der Promillerechner?
Der Promillerechner basiert auf der Widmark-Formel, dem weltweit anerkannten Berechnungsmodell für die Blutalkoholkonzentration (BAK). Die Formel berücksichtigt die aufgenommene Alkoholmenge in Gramm, das Körpergewicht und einen geschlechtsspezifischen Verteilungsfaktor. Zusätzlich wird der stündliche Alkoholabbau von durchschnittlich 0,15 ‰ pro Stunde abgezogen. Da das Körpergewicht eine zentrale Rolle spielt, kann es sinnvoll sein, zunächst den eigenen BMI zu berechnen, um das Verhältnis von Gewicht und Größe einzuordnen.
Die Formel lautet: BAK = Alkohol (g) ÷ (Gewicht × Faktor) − 0,15 × Stunden. Der Verteilungsfaktor beträgt 0,7 bei Männern und 0,6 bei Frauen. Dieser Unterschied entsteht durch den unterschiedlichen Wasseranteil im Körper — Frauen haben typischerweise einen niedrigeren Wasseranteil, weshalb sich der Alkohol in weniger Flüssigkeit verteilt.
BAK = 40 ÷ (80 × 0,7) − 0,15 × 1 = 0,71 − 0,15 = 0,56 ‰
Wie wird Alkohol im Körper abgebaut?
Die Leber baut Alkohol mit einer relativ konstanten Rate ab — durchschnittlich 0,1 bis 0,2 ‰ pro Stunde. In dieser Berechnung wird der Mittelwert von 0,15 ‰/h verwendet. Faktoren wie Körpergröße, Leberfunktion, Medikamente und Nahrungsaufnahme beeinflussen die individuelle Abbaurate erheblich. Auch der Grundumsatz — also der Ruheenergieverbrauch des Körpers — beeinflusst indirekt, wie schnell Alkohol verstoffwechselt wird.
Bei einem Promillewert von beispielsweise 1,0 ‰ dauert der vollständige Abbau rund 6 bis 7 Stunden. Viele Menschen unterschätzen, wie lange Alkohol im Blut nachweisbar bleibt — auch am nächsten Morgen kann der Wert noch über der Fahrgrenze liegen.
Promillegrenzen und Strafen in Deutschland
Das deutsche Straßenverkehrsrecht kennt verschiedene Promillegrenzen mit gestaffelten Konsequenzen. Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt eine absolute 0,0-‰-Grenze. Für alle anderen Fahrer gelten folgende Grenzen:
- Ab 0,3 ‰: Relative Fahruntüchtigkeit — bei auffälligem Fahrverhalten oder Unfall drohen Strafen
- Ab 0,5 ‰: Ordnungswidrigkeit — 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot (Erstverstoß)
- Ab 1,1 ‰: Absolute Fahruntüchtigkeit — Straftat, Führerscheinentzug, Freiheitsstrafe möglich
- Ab 1,6 ‰: Zusätzlich MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erforderlich
Einflussfaktoren auf den Promillewert
Der berechnete Promillewert ist eine Schätzung. In der Realität beeinflussen zahlreiche Faktoren den tatsächlichen Blutalkoholspiegel. Wer auf leeren Magen trinkt, erreicht schneller höhere Werte als nach einer fettreichen Mahlzeit. Auch Müdigkeit, Stress und bestimmte Medikamente können die Wirkung des Alkohols verstärken. Grundsätzlich gilt: Im Zweifel immer auf das Autofahren verzichten. Wer den täglichen Kalorienbedarf im Blick hat, sollte auch den Kaloriengehalt von Alkohol nicht unterschätzen — ein Gramm Alkohol enthält 7 kcal.
BAK = 57,6 ÷ (65 × 0,6) − 0,15 × 2 = 1,48 − 0,30 = 1,18 ‰
Absolute Fahruntüchtigkeit — nicht fahren!
Häufige Fehler bei der Einschätzung
Viele Menschen unterschätzen ihren Promillewert, weil sie sich noch nüchtern fühlen. Die Wahrnehmung hinkt dem tatsächlichen Blutalkoholspiegel hinterher — besonders beim schnellen Trinken steigt der Wert noch 30–60 Minuten nach dem letzten Getränk an. Ein weiterer häufiger Fehler: die Annahme, dass Kaffee, Wasser oder frische Luft den Alkoholabbau beschleunigen. Das stimmt nicht — die Abbaurate von ca. 0,15 ‰ pro Stunde bleibt konstant, unabhängig von Hausmitteln. Wer am Abend kräftig trinkt, kann auch am nächsten Morgen noch über 0,5 ‰ liegen und sollte das Auto lieber stehen lassen.
Häufig gestellte Fragen
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Der Promillewert wird nach der Widmark-Formel berechnet: BAK = Alkohol in Gramm ÷ (Körpergewicht × Verteilungsfaktor) − 0,15 ‰ × Stunden seit dem ersten Getränk. Der Verteilungsfaktor beträgt 0,7 für Männer und 0,6 für Frauen.
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Der Körper baut durchschnittlich 0,15 ‰ pro Stunde ab. Bei 0,8 ‰ dauert der vollständige Abbau also etwa 5,3 Stunden. Dieser Wert ist individuell und kann variieren.
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In Deutschland gilt: Ab 0,5 ‰ droht ein Bußgeld. Ab 1,1 ‰ liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Für Fahranfänger (Probezeit) und unter 21-Jährige gilt die 0,0-Promillegrenze.
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Frauen haben in der Regel einen höheren Körperfettanteil und einen niedrigeren Wasseranteil. Da sich Alkohol im Körperwasser verteilt, ergibt sich bei gleicher Trinkmenge ein höherer Promillewert. Dies wird durch den Widmark-Faktor 0,6 (statt 0,7 bei Männern) berücksichtigt.
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Der Rechner liefert eine Schätzung auf Basis der Widmark-Formel. Der tatsächliche Wert hängt von vielen individuellen Faktoren ab: Mageninhalt, Medikamente, Leberfunktion und Trinkgeschwindigkeit. Für rechtsverbindliche Werte ist eine Blutprobe erforderlich.