Wie funktioniert die Berechnung?
Elterngeld gleicht den Einkommensverlust nach der Geburt eines Kindes teilweise aus. Die Berechnung basiert auf dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der 12 Monate vor der Geburt (bzw. vor dem Mutterschutz). Die Ersatzrate beträgt je nach Einkommenshöhe 65–67 %. Ihr aktuelles Nettoeinkommen können Sie mit dem Gehaltsrechner ermitteln.
Basiselterngeld
Bei einem Nettoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200 € beträgt die Ersatzrate 67 %. Über 1.200 € sinkt sie schrittweise auf 65 %. Unter 1.000 € steigt sie um 0,1 Prozentpunkte pro 2 € Differenz — bei sehr geringem Einkommen also bis zu 100 %. Mindestens 300 €, höchstens 1.800 € pro Monat.
2.500 € × 65 % = 1.625 € Basiselterngeld/Monat
12 Monate × 1.625 € = 19.500 € gesamt
ElterngeldPlus
ElterngeldPlus beträgt die Hälfte des Basiselterngelds, wird aber doppelt so lange gezahlt. Es eignet sich besonders für Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Der Partnerschaftsbonus gewährt 4 zusätzliche Monate, wenn beide Eltern 24–32 Stunden pro Woche arbeiten.
ElterngeldPlus: 813 €/Monat × 24 = 19.500 €
Gleicher Gesamtbetrag, flexiblere Aufteilung
Partnermonate
Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen und mindestens ein Elternteil für 2 Monate seine Erwerbstätigkeit reduziert, verlängert sich der Bezug um 2 Partnermonate auf insgesamt 14 Monate. Auch Alleinerziehende können 14 Monate Basiselterngeld erhalten. Familien mit geringem Einkommen können ergänzend Wohngeld oder Bürgergeld beantragen — bei Bürgergeld wird das Elterngeld jedoch angerechnet.
Differenz: 1.000 − 800 = 200 €
Zusätzliche Prozentpunkte: 200 ÷ 2 × 0,1 = 10 %
Ersatzrate: 67 % + 10 % = 77 %
Elterngeld: 800 × 77 % = 616 €/Monat
Elterngeld beantragen: So geht es
Der Antrag wird bei der Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes gestellt. Je nach Land ist das die L-Bank (Baden-Württemberg), das Zentrum Bayern Familie und Soziales oder das Versorgungsamt. Benötigte Unterlagen: Geburtsurkunde des Kindes, Personalausweis beider Eltern, Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt (Lohnabrechnungen oder Steuerbescheid bei Selbstständigen), Bescheinigung der Krankenkasse über den Mutterschaftsgeldzuschuss und Arbeitgeberbescheinigung über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Der Antrag kann rückwirkend für maximal 3 Monate gestellt werden — planen Sie also rechtzeitig. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4–8 Wochen.
Häufig gestellte Fragen
- Basiselterngeld beträgt 65–67 % des Nettoeinkommens vor der Geburt. Minimum 300 €, Maximum 1.800 € pro Monat. Bei Nettoeinkommen unter 1.000 € steigt die Ersatzrate auf bis zu 100 %.
- Basiselterngeld wird für 12 (+2 Partner-) Monate gezahlt. ElterngeldPlus ist halb so hoch, wird aber doppelt so lange gezahlt (bis 24+4 Monate) und lohnt sich besonders bei Teilzeitarbeit.
- Basiselterngeld: 12 Monate für einen Elternteil, 14 Monate wenn beide Eltern nehmen. ElterngeldPlus: bis zu 24 Monate, plus 4 Partnerschaftsbonus-Monate.
- Ja. Auch ohne vorheriges Einkommen steht der Mindestbetrag von 300 € Basiselterngeld (bzw. 150 € ElterngeldPlus) zu.
- Ja, Elterngeld wird auf Bürgergeld angerechnet. Allerdings gibt es einen Freibetrag von 300 € für Eltern, die vor der Geburt erwerbstätig waren.