Wie funktioniert die Berechnung?
Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung. Die Höhe richtet sich nach dem bisherigen Bruttoeinkommen. Das Brutto wird zunächst in ein pauschaliertes Netto umgerechnet (unter Berücksichtigung von Steuerklasse und Sozialabgaben). Davon werden 60 % (ohne Kind) oder 67 % (mit Kind) als ALG I gezahlt. Wer sein letztes Brutto-Netto-Verhältnis prüfen möchte, kann den Gehaltsrechner nutzen.
Berechnungsschritte
1. Brutto-Monatsgehalt ermitteln (Durchschnitt der letzten 12 Monate). 2. Sozialabgaben (ca. 20 % Arbeitnehmeranteil) abziehen. 3. Lohnsteuer je nach Steuerklasse abziehen. 4. Pauschaliertes Netto × 60 % (bzw. 67 %) = ALG I.
Lohnsteuer + Soli: ca. 665 €
Pauschal-Netto: ca. 2.135 €
ALG I (60 %): ca. 1.281 €/Monat
Bezugsdauer
Die Bezugsdauer hängt von der Dauer der Beitragszahlung und dem Alter ab. Nach 12 Monaten Beitrag erhalten Sie 6 Monate ALG I. Nach 24 Monaten Beitrag: 12 Monate. Ab 50 Jahren verlängert sich die Bezugsdauer stufenweise auf bis zu 24 Monate (ab 58 Jahren mit 48 Monaten Beitrag).
Steuerklasse und ALG I
Die Steuerklasse beeinflusst die Höhe des ALG I erheblich. Steuerklasse 3 ergibt das höchste, Steuerklasse 5 das niedrigste ALG I. Entscheidend ist die Steuerklasse zu Beginn der Arbeitslosigkeit. Ein nachträglicher Wechsel wird nicht anerkannt. Wenn das ALG I ausläuft oder nicht ausreicht, kann Bürgergeld als Anschlussleistung beantragt werden. Ergänzend lohnt sich eine Prüfung des Anspruchs auf Wohngeld.
Stkl. 5: Netto ca. 1.735 € → ALG I (67 %): ca. 1.162 €
Differenz: ca. 369 €/Monat
Lohnsteuer + Soli: ca. 230 €
Pauschal-Netto: ca. 1.530 €
ALG I (67 %): ca. 1.025 €/Monat
ALG I beantragen: So geht es
Arbeitslosengeld I wird bei der Agentur für Arbeit beantragt. Die Arbeitslosmeldung muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich erfolgen — eine frühzeitige Meldung (3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses) ist Pflicht, um Sperrzeiten zu vermeiden. Benötigte Unterlagen: Personalausweis, Arbeitsbescheinigung des letzten Arbeitgebers (wird von der Agentur angefordert), Kündigungsschreiben oder Aufhebungsvertrag, Lebenslauf und Sozialversicherungsausweis. Die Beantragung erfolgt online über arbeitsagentur.de oder persönlich. Die erste Zahlung erfolgt in der Regel 2–3 Wochen nach Antragstellung. Bei einer Eigenkündigung oder einem Aufhebungsvertrag droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen.
Häufig gestellte Fragen
- ALG I beträgt 60 % des pauschalierten Nettoentgelts. Mit mindestens einem Kind steigt der Satz auf 67 %.
- Die Bezugsdauer hängt von Alter und Versicherungszeit ab: 12 Monate Beitrag = 6 Monate ALG I. Ab 50 Jahren bis zu 15 Monate, ab 58 Jahren bis zu 24 Monate.
- Für die ALG-I-Berechnung gilt die Steuerklasse zu Beginn der Arbeitslosigkeit. Ein nachträglicher Wechsel wird nicht berücksichtigt.
- ALG I ist eine Versicherungsleistung, deren Höhe vom vorherigen Gehalt abhängt. Bürgergeld (ehemals ALG II) ist eine Grundsicherung mit festem Regelsatz.
- ALG I ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht den Steuersatz auf andere Einkünfte. Die Steuererklärung ist Pflicht.