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Unverbindliche Schätzung. Stand: 2025. Verbindliche Auskunft erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.

Wie funktioniert die Berechnung?

Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung. Die Höhe richtet sich nach dem bisherigen Bruttoeinkommen. Das Brutto wird zunächst in ein pauschaliertes Netto umgerechnet (unter Berücksichtigung von Steuerklasse und Sozialabgaben). Davon werden 60 % (ohne Kind) oder 67 % (mit Kind) als ALG I gezahlt. Wer sein letztes Brutto-Netto-Verhältnis prüfen möchte, kann den Gehaltsrechner nutzen.

Berechnungsschritte

1. Brutto-Monatsgehalt ermitteln (Durchschnitt der letzten 12 Monate). 2. Sozialabgaben (ca. 20 % Arbeitnehmeranteil) abziehen. 3. Lohnsteuer je nach Steuerklasse abziehen. 4. Pauschaliertes Netto × 60 % (bzw. 67 %) = ALG I.

Beispiel: 3.500 € Brutto, Stkl. 1, ohne Kinder
Sozialabgaben: ca. 700 €
Lohnsteuer + Soli: ca. 665 €
Pauschal-Netto: ca. 2.135 €
ALG I (60 %): ca. 1.281 €/Monat

Bezugsdauer

Die Bezugsdauer hängt von der Dauer der Beitragszahlung und dem Alter ab. Nach 12 Monaten Beitrag erhalten Sie 6 Monate ALG I. Nach 24 Monaten Beitrag: 12 Monate. Ab 50 Jahren verlängert sich die Bezugsdauer stufenweise auf bis zu 24 Monate (ab 58 Jahren mit 48 Monaten Beitrag).

Steuerklasse und ALG I

Die Steuerklasse beeinflusst die Höhe des ALG I erheblich. Steuerklasse 3 ergibt das höchste, Steuerklasse 5 das niedrigste ALG I. Entscheidend ist die Steuerklasse zu Beginn der Arbeitslosigkeit. Ein nachträglicher Wechsel wird nicht anerkannt. Wenn das ALG I ausläuft oder nicht ausreicht, kann Bürgergeld als Anschlussleistung beantragt werden. Ergänzend lohnt sich eine Prüfung des Anspruchs auf Wohngeld.

Beispiel: 3.000 € Brutto, mit Kind — Stkl. 3 vs. 5
Stkl. 3: Netto ca. 2.285 € → ALG I (67 %): ca. 1.531 €
Stkl. 5: Netto ca. 1.735 € → ALG I (67 %): ca. 1.162 €
Differenz: ca. 369 €/Monat
Beispiel: 2.200 € Brutto, Stkl. 4, mit Kind
Sozialabgaben: ca. 440 €
Lohnsteuer + Soli: ca. 230 €
Pauschal-Netto: ca. 1.530 €
ALG I (67 %): ca. 1.025 €/Monat

ALG I beantragen: So geht es

Arbeitslosengeld I wird bei der Agentur für Arbeit beantragt. Die Arbeitslosmeldung muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich erfolgen — eine frühzeitige Meldung (3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses) ist Pflicht, um Sperrzeiten zu vermeiden. Benötigte Unterlagen: Personalausweis, Arbeitsbescheinigung des letzten Arbeitgebers (wird von der Agentur angefordert), Kündigungsschreiben oder Aufhebungsvertrag, Lebenslauf und Sozialversicherungsausweis. Die Beantragung erfolgt online über arbeitsagentur.de oder persönlich. Die erste Zahlung erfolgt in der Regel 2–3 Wochen nach Antragstellung. Bei einer Eigenkündigung oder einem Aufhebungsvertrag droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen.

Häufig gestellte Fragen